Neue Vorschriften / Sozialversicherungsrecht

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld - Anhebung der Zuverdienstgrenze

Bearbeiterin: Bettina Sabara

BGBl I 2021/221, ausgegeben am 30. 12. 2021

Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

Für Zeiträume ab 1. 1. 2022 wird die Zuverdienstgrenze für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe von € 7.300,- auf € 7.600,- angehoben.

Bei der Ermittlung der Grenzbetrages ist die im KBGG zur Gleichbehandlung aller Einkunftsarten festgelegte Berechnungsmethode (Geringfügigkeitsgrenze mal 12 minus € 132,- Werbungskostenpauschale plus 30 %) anzuwenden. Bei Beibehaltung des bisherigen Grenzbetrages wäre im Jahr 2022 eine geringfügige Beschäftigung während des Anspruchszeitraumes aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Aufwertung der Geringfügigkeitsgrenze (Geringfügigkeitsgrenze 2022: € 485,85) ohne Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht mehr möglich wäre, weshalb mit der vorliegenden Gesetzesänderung eine Anpassung des Grenzbetrages erfolgt.

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Artikel-Nr.
ARD 6781/17/2022

13.01.2022
Heft 6781/2022