Der OGH hat klargestellt, dass Bildungsteilzeitgeld keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung iSd § 24 Abs 1 Z 2 2. Halbsatz KBGG ist und daher nicht den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hindert. Befindet sich ein Elternteil in den letzten 6 Monaten vor der Geburt seines Kindes (bzw die leibliche Mutter in den letzten 6 Monaten vor Beginn des Beschäftigungsverbots) in Bildungsteilzeit und bezieht neben dem sv-pflichtigen Entgelt für die Teilzeitbeschäftigung auch Bildungsteilzeitgeld, so hat er daher bei Erfüllung der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen Anspruch auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nach der Geburt des Kindes. (OGH 22. 2. 2016, 10 ObS 153/15w)
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