Steuerrecht

Einkommensteuergesetz 1988 xxx Ministerialentwurf

Wolfgang Nolz

Mittelpunkt der Steuerreform ist das neue EStG 1988. Neben zahlreichen, oft auch nur sprachlichen Änderungen und Verbesserungen, sind vor allem folgende Neuerungen hervorzuheben.

Das abweichende Wirtschaftsjahr wird neu geregelt. Beim protokollierten Gewerbetreibenden ist dzt eine ordnungsmäßige Buchführung Voraussetzung; dieses Erfordernis entfällt. Dzt hat das FA bei gewichtigen betrieblichen Gründen der Umstellung zuzustimmen, in anderen Fällen steht es im Ermessen des FA, ob es zustimmt. In Zukunft darf das Wirtschaftsjahr ausschließlich bei (vom FA wie bisher vor dem Umstellungsstichtag festzustellenden) gewichtigen betrieblichen Gründen umgestellt werden.

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Artikel-Nr.
RdW 1988, 141

01.04.1988
Heft 4/1988
Autor/in
Wolfgang Nolz

SC i.R. Dr. Wolfgang Nolz ist ehemaliger Leiter der Sektion IV (Zölle und internationale sowie organisatorische Steuerangelegenheiten) und weiterhin als Berater des BMF sowie als Vorsitzender der EU-Code of Conduct Group tätig.