Mittelpunkt der Steuerreform ist das neue EStG 1988. Neben zahlreichen, oft auch nur sprachlichen Änderungen und Verbesserungen, sind vor allem folgende Neuerungen hervorzuheben.
Das abweichende Wirtschaftsjahr wird neu geregelt. Beim protokollierten Gewerbetreibenden ist dzt eine ordnungsmäßige Buchführung Voraussetzung; dieses Erfordernis entfällt. Dzt hat das FA bei gewichtigen betrieblichen Gründen der Umstellung zuzustimmen, in anderen Fällen steht es im Ermessen des FA, ob es zustimmt. In Zukunft darf das Wirtschaftsjahr ausschließlich bei (vom FA wie bisher vor dem Umstellungsstichtag festzustellenden) gewichtigen betrieblichen Gründen umgestellt werden.
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