In Malta ansässige Gesellschaften würden einer vergleichsweise hohen nominalen Körperschaftsteuer unterliegen.
Werde der zu versteuernde Gewinn aber ausgeschüttet, würden die Gesellschafter einen Großteil der bei der Gesellschaft eingehobenen Steuer rückerstattet erhalten. Der Beitrag widmet sich der Rechtsfrage, wie eine ausländische KöSt-Rückerstattung an eine natürliche Person in den Einkünftekatalog des § 2 Abs 3 EStG einzuordnen und wie sie in Ö zu versteuern sei.
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