Das derzeit als Regierungsvorlage vorliegende Budgetbegleitgesetz 2009 sieht in seinem finanzrechtlichen Teil einige Änderungen im Bereich der Einkommensteuer vor. Die wesentlichsten davon sollen im Folgenden dargestellt werden.
§ 2 Abs 8 EStG 1988 sieht - ausgelöst durch die VwGH-Entscheidung vom 25. 9. 2001, 99/14/0217 - eine asymmetrische Behandlung ausländischer DBA-befreiter Einkünfte vor: Während sich positive ausländische Einkünfte über den Progressionsvorbehalt nur auf den Steuersatz auswirken, schmälern negative ausländische Einkünfte unmittelbar die Bemessungsgrundlage (und damit mittelbar auch die Bemessungsgrundlage). Da aber keine doppelte Verlustverwertung eintreten darf, sieht § 2 Abs 8 EStG 1988 eine Nachversteuerung insoweit vor, als die im Inland berücksichtigten Verluste auch im Ausland verwertet worden sind.
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