Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Einkommenszurechnung in Organschaftsfällen

Udo Eversloh

In Organschaftsfällen ist das Einkommen dem Organträger zuzurechnen (§ 14 Abs 1 Nr 5 KStG). Immer noch nicht geklärt ist, an welcher Stelle diese Zurechnung bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens erfolgen muss - auf der Ebene der Gewinnermittlung oder bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte bzw des Gesamtbetrags der Einkünfte des Organträgers. Zu dieser Frage hat nunmehr der BFH in den beiden - im Wesentlichen inhaltsgleichen - Urteilen vom 12. 10. 2016, I R 92/12 und I R 93/12, Stellung bezogen. Es handelt sich um eine grundsätzliche Fragestellung mit Folgen, die weit über den Einzelfall hinausgehen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2017/532

31.10.2017
Heft 10/2017
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.