Das BFG hatte den Fall einer in Ö ansässigen Person zu entscheiden, die in Ö als An-
gestellter der Schweizer Regierung und eines Schweizer Kantons tätig war. Das Gericht kam zum Schluss, dass diese Einkünfte in Ö steuerpflichtig seien und Ö eine schweizerische Steuer anrechnen müsse. Da die Schweiz von ihrem Besteuerungsrecht keinen Gebrauch machte, war Ö der einzige Staat, der die Einkünfte besteuerte. Lang analysiert und kritisiert das Urteil.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.