Die Immobilienbesteuerung ab 1. 4. 2012 sichert eine Substanzbesteuerung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: Die Ertragsteuerpflicht erfasst auch die Veräußerung von Mietgebäuden und Mietwohnungen. Das zwingt zur Neubeurteilung einiger Fragen.
Das 1. Stabilitätsgesetz 2012 hat mit 1. 4. 2012 die Reinvermögenszugangstheorie auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ausgedehnt: Nach der Reinvermögenszugangstheorie von Schanz werden laufende Erträge und Aufwendungen ebenso erfasst wie Veränderungen der Vermögenssubstanz.1
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