(Ryda/Langheinrich, FJ 6/2009, S. 224)
Im zweiten Teil des Beitrags werden die Entschädigungen gemäß § 32 Z 1 lit c und d EStG, alle nachträglichen Einkünfte, Rückzahlungen aufgrund einer Kapitalherabsetzung gemäß § 32 Z 3 EStG und Zuwendungen von Privatstiftungen gemäß § 32 Z 4 lit a und b EStG erörtert.
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Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.