§ 37 EStGsieht seit dem StruktAnpG 1996 als eine Form der Progressionsermäßigung (etwa für Veräußerungsgewinne) eine Einkünfteverteilung vor. Der VwGH hat zur Rechtslage vor dem StruktAnpG 1996 (Hälftesteuersatz) hinsichtlich der Frage des Ausmaßes der Tarifbegünstigung stets die Notwendigkeit der Anwendung des Verlustausgleiches betont. Untersucht wird, ob dies auch für die Verteilungsbegünstigung Geltung hat.
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