Steuerrecht

Einkünftezurechnung bei Abtretung einer stillen Beteiligung

Nikolaus Zorn

Der VwGH hatte sich im Erk 5. 7. 1994, 91/14/0064, mit folgendem Problem zu befassen: Ein echter stiller Gesellschafter, der seine Beteiligung im Privatvermögen hält, tritt diese vor Ablauf des Wirtschaftsjahres (des Inhabers des Handelsgewerbes) an einen Dritten ab. Es soll auch der Gewinnanspruch für das laufende Jahr (und der Anspruch auf dem Stillen noch nicht zugeflossene Gewinnansprüche aus dem Vorjahr) auf den Dritten übergehen. Mit dem Abtretungspreis gibt der Dritte auch die Gewinnanwartschaft für das laufende Jahr bis zum Abtretungsstichtag (und den Gewinnanspruch aus dem Vorjahr) ab. Es stellt sich nun die Frage der Zurechnung der aus der stillen Beteiligung resultierenden Gewinnanteile, soweit sie auf Zeiträume bis zum Abtretungsstichtag entfallen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1994, 290

01.09.1994
Heft 9/1994
Autor/in

Sen.-Präs. iR Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn war Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.