Fragen, Auswirkungen und Probleme
Mit der ergänzten Rz 104 der EStR 2000 teilt das BMF seine aktuelle Rechtsauffassung betreffend die Einkünftezurechnung bei zwischengeschalteten Kapitalgesellschaften mit, wobei aber Fragen offen blieben. Auswirkungen auf andere Steuern blieben unerörtert.
Die in den EStR 2000, Rz 104,1 dargelegten, offenbar auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise gestützten Grundsätze für die Einkünftezurechnung sollen für "‘zwischengeschaltete', unter dem Einfluss des Steuerpflichtigen oder seiner nahen Angehörigen (Rz 1129) stehende Kapitalgesellschaften" gelten; es wird im Folgenden der Frage nachgegangen, welche Intensität des Einflusses für diese Beurteilung vorausgesetzt wird.
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