Steuerrecht

Einkunftsart eines kurzfristig wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers xxx Widersprüche in der Verwaltungspraxis?

Richard Gaier

Unter der Überschrift „Einkunftsart bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern“ führt Quantschnigg in ÖStZ 1986, 62 („Aktuelles aus der ertragsteuerlichen Verwaltungspraxis“), aus, daß Abschn 77 Abs 9 EStR 1984 so zu verstehen sei, daß die gesamten Jahresbezüge eines Gesellschafters bereits dann gemäß § 22 Abs 1 Z 2 EStG zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit zu zählen seien, wenn die wesentliche Beteiligung nur zu irgendeinem Zeitpunkt des Jahres bestanden habe. Dies gelte auch für jene Bezüge, die vor dem Erwerb bzw nach dem Wegfallen des wesentlichen Beteiligungsausmaßes angefallen seien.

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Artikel-Nr.
RdW 1986, 156

01.05.1986
Heft 5/1986
Autor/in
Richard Gaier

MMag. Dr. Richard Gaier ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien, Fachschriftsteller und Fachvortragender.