(Knechtl, ÖStZ 2012/628, S. 349)
Verlustbeteiligungsmodelle seien, um steuerlich attraktiv zu erscheinen, meist in der Form von Mitunternehmerschaften konzipiert. Durch geschickte Kombination von Umgründungssteuerrecht und allgemeinem Steuerrecht könne bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses feststehen, wie hoch die (erste) Verlustzuweisung ausfallen werde. Dabei stelle sich immer die Frage, ob die erklärten Verluste vom Fiskus anzuerkennen seien.
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