Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist ein grundlegendes Ordnungsprinzip der Ertragsteuern. Einlagen und unentgeltliche Erwerbe werden auf ihre Systemkonsistenz untersucht.
Der wichtigste, wesentlichste und vor allem auch praktikable Angelpunkt einer Ertragsbesteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip ist "die am Markt realisierte Leistungsfähigkeit, also das Nutzenpotenzial, das der Steuerpflichtige durch Leistungen am Markt tatsächlich in Geld (geldwerte Vorteile) umgesetzt hat".1
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