Artikelrundschau Dezember 2020 - Teil 1 / (Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Einleitung eines Schuldenregulierungsverfahrens führt nicht zur Haftungseinschränkung (Deutsch, BFGjournal 12/2020, S. 478)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Im Falle einer Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers für Abgabenschuldigkeiten einer GmbH sei eine Ermessensübung erforderlich. Das BFG habe entschieden, dass die eigene Vermögenslosigkeit des Haftenden sowie die Einleitung eines Schuldenregulierungsverfahrens nicht automatisch zu einer Haftungseinschränkung führe.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/102

02.02.2021
Heft 3/2021