Arbeitsrecht

Einordnungsfragen von Mehr- und Überstundenarbeit

Dr. Florian Mosing

Der folgende Beitrag befasst sich mit der rechtlichen Einordnung von Mehrarbeitsleistungen von Vollzeit- und Teilzeitarbeitnehmern. In gewissen Fallkonstellationen ist die korrekte Zuschlagsbestimmung nicht immer einfach.

Immer wieder ergeben sich im betrieblichen Alltag Arbeitsleistungen von Arbeitnehmern, welche deren vereinbartes Arbeitszeitausmaß überschreiten. Bei Vollzeitarbeitnehmern handelt es sich hierbei schwerpunktmäßig1 um Überstundenarbeit, bei Teilzeitarbeitnehmern zunächst um Mehrarbeit.

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Artikel-Nr.
RdW 2013/154

18.03.2013
Heft 3/2013
Autor/in
Florian Mosing

Priv.-Doz. Mag. Dr. Florian Mosing ist Leiter des Ressorts Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Steiermark. Nebenberuflich ist er Geschäftsführer des Erzherzog-Johann-Zukunftfonds sowie Fachhochschul- und Universitätslektor.