An die Einreichung des Spaltungs- und Übernahmevertrags1) beim Firmenbuchgericht knüpft sich die 1-Monats-Frist bis zur Beschlussfassung in der Generalversammlung. Unklar ist, ob dieser von der Geschäftsführung unterzeichnet werden muss, was in der Praxis eine Zeitverzögerung bedeuten kann.
Um die Frage beleuchten zu können, ob im Rahmen einer Spaltung für die Einreichung des Spaltungs- und Übernahmevertrags bei Gericht die Unterschrift der Geschäftsführer notwendig ist (2.), sind vorab ein allgemeiner Überblick (1.1.) bzw eine Darstellung des Verfahrensablaufes (1.2.) notwendig. Nur bei formal korrekter Einreichung des Spaltungs- und Übernahmevertrags beginnt die 1-Monats-Frist bis zur Beschlussfassung in der Generalversammlung zu laufen.
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