Wirtschaftsrecht

Einreichung Spaltungsplan nach § 7 SpaltG nur mit Unterschrift?

RA Dr. Nikola Tröthan / Dr. Markus Frischhut, LL.M.

An die Einreichung des Spaltungs- und Übernahmevertrags1) beim Firmenbuchgericht knüpft sich die 1-Monats-Frist bis zur Beschlussfassung in der Generalversammlung. Unklar ist, ob dieser von der Geschäftsführung unterzeichnet werden muss, was in der Praxis eine Zeitverzögerung bedeuten kann.

Um die Frage beleuchten zu können, ob im Rahmen einer Spaltung für die Einreichung des Spaltungs- und Übernahmevertrags bei Gericht die Unterschrift der Geschäftsführer notwendig ist (2.), sind vorab ein allgemeiner Überblick (1.1.) bzw eine Darstellung des Verfahrensablaufes (1.2.) notwendig. Nur bei formal korrekter Einreichung des Spaltungs- und Übernahmevertrags beginnt die 1-Monats-Frist bis zur Beschlussfassung in der Generalversammlung zu laufen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2007/731

18.12.2007
Heft 12/2007
Autor/in
Markus Frischhut

Dr. Markus Frischhut, LL.M. ist am MCI - Management Center Innsbruck tätig. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Innsbruck und Straßburg. Lehrtätigkeit am MCI sowie an der Universität Innsbruck. Europarechtliche Publikationen und Vorträge im In- und Ausland.

Nikola Tröthan

RA Dr. Nikola Tröthan ist Rechtsanwältin in Innsbruck, Hochschullektorin sowie Vortragende an diversen Institutionen. Sie ist insbesondere in den Bereichen des Gründungs- und Umgründungsrechts sowie Mergers & Acquisitions tätig.