Einvernehmliche Auflösungen im Krankenstand sind zulässig, sofern sie keine sittenwidrige Umgehung der Entgeltfortzahlung darstellen. Eine solche Umgehung läge dann vor, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur einvernehmlichen Auflösung drängt, um sich die Entgeltfortzahlung zu ersparen (vgl VwGH 23. 1. 2008, 2006/08/0325). Dies wäre zB dann der Fall, wenn dem Arbeitnehmer die Wiedereinstellung nach Gesundwerdung zugesagt wird.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.