Artikelrundschau Jänner 2019 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Einvernehmliche Rückabwicklung des Kaufvertrags als rückwirkendes Ereignis? (Leyrer/Resenig, BFGjournal 1/2019, S. 38)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Die gerichtliche und außergerichtliche Rückabwicklung eines mit zivilrechtlichen Mängeln behafteten Rechtsgeschäfts sei als rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO zu qualifizieren. Bei einvernehmlicher Aufhebung eines Kaufvertrags durch Parteienvereinbarung liege mangels zivilrechtlicher Ex-tunc-Wirkung kein rückwirkendes Ereignis vor, weshalb eine bereits abgeführte Immobilienertragsteuer nicht zurückzuerstatten sei.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/172

28.03.2019
Heft 5/2019