Die Insolvenz der Commerzialbank verpflichte viele Banken zu einer Einzahlung an die ESA. Die hohen Auszahlungen der ESA erforderten erhebliche Nachdotierungen, um den Sicherungszweck in Zukunft zu erfüllen. Bilanzrechtlich stelle sich die Frage, wie die Einzahlungsverpflichtung im Jahresabschluss der zur Wiederauffüllung verpflichteten Banken abzubilden sei. Die Maßgeblichkeit der unternehmensrechtlichen Rechnungslegung nach §§ 189 ff UGB und §§ 43 ff BWG binde die Steuerbilanz nach § 5 EStG.
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