Die Haftung nach § 9 BAO beschäftigt die Finanzverwaltung und die Gerichte mit einer gewissen Regelmäßigkeit. Die wirtschaftlichen Entwicklungen, insb auch vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen sowie der steigenden Inflation, werden dieses Thema weiterhin aktuell halten. Im folgenden Beitrag sollen zwei Fragen näher beleuchtet werden, die in der Judikatur des VwGH wiederkehrend behandelt werden: die Gläubigergleichbehandlung und die Berücksichtigung lang zurückliegender Abgabenansprüche im Rahmen des Ermessens.
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