Zugleich eine Besprechung zu OGH 25. 6. 2013, 9 ObA 18/13g
Wider Erwarten hat es mehr als sechs Jahre gedauert, bis dem OGH die Möglichkeit gegeben wurde, sich mit der Rechtsfrage zu beschäftigen, innerhalb welcher Parameter eine Arbeitszeitdurchrechnung bei Teilzeitarbeitnehmern zulässig ist. Obwohl sich der Gerichtshof umfassend mit den diesbezüglichen Lehrmeinungen1 in seiner Entscheidungsfindung auseinandersetzt, erscheint das rechtliche Ergebnis, das von einer Unzulässigkeit einer Durchrechnungsvereinbarung ausgeht, welche einen Dreimonatszeitraum überschreitet, unbefriedigend und widersprüchlich. Ziel des Beitrags ist es daher zu untersuchen, ob § 19d AZG tatsächlich in der Weise auszulegen ist, dass eine längere Durchrechnungsvereinbarung unzulässig ist.
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