Steuerrecht

Elektrolyse Ranshofen: Verdeckte Gewinnausschüttung der Verbundgesellschaft an die AMAG

Werner Doralt

Die geplanten verbilligten Stromlieferungen der Verbundgesellschaft an die AMAG (Austria Metallwerke AG) für die Elektrolyse Ranshofen sind nicht nur politisch umstritten, sie sind auch steuerrechtlich nicht zu vertreten: Der Bund ist in Personalunion Gesellschafter der Verbundgesellschaft, mittelbar (über die ÖIAG) an der AMAG beteiligt, und bestimmt außerdem den Strompreis der Verbundgesellschaft an die AMAG. Es liegen daher verdeckte Gewinnausschüttungen der Verbundgesellschaft an den Bund und verdeckte Einlagen bei der AMAG vor. Allein die Verbundgesellschaft muß dafür - wenn die Finanzverwaltung gesetzmäßig vorgeht - nahezu ebensoviel Steuern mehr bezahlen, als die AMAG von ihr den Strom verbilligt bezieht.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1987, 174

01.05.1987
Heft 5/1987
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.