Artikelrundschau September 2023 - Teil 1 / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

Elektronische Buchführung und Übermittlung an die Behörden in Polen. Electronic Accounting and Reporting to the Authorities in Poland (Hummer/Lubina, SWI 9/2023, S. 498)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

Ab 2024 müsse die Buchhaltung in Polen digital geführt und den Behörden in einer Datei mit vorgeschriebener Struktur zusammen mit der jährlichen Einkommensteuererklärung vorgelegt werden. Daher sei für die Einkommensteuer von Privatpersonen und Unternehmen eine zusätzliche IT-Ausstattung erforderlich. Es werde nicht mehr möglich sein, ohne entsprechende Anpassungen der Buchhaltungssoftware eine rechtlich vollständige Einkommensteuererklärung für Polen abzugeben.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/646

19.12.2023
Heft 23/2023