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Elektronische Datenübertragung im Digitalsteuerverfahren

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Mit der durch das Abgabenänderungsgesetz 2020 eingeführten Digitalsteuer werden ab 2020 Online-Werbeleistungen von Konzernen im Bereich der digitalen Wirtschaft, die sich inhaltlich an Nutzer in Österreich richten, besteuert. Steuerlich erfasst werden dabei jene Onlinewerbeleister, die einen weltweiten Umsatz von mind 750 Mio € im Jahr erzielen. Als zusätzliche Voraussetzung müssen mind 25 Mio € digitaler Werbeumsatz im Jahr in Österreich erzielt werden. Die Steuer beträgt 5 %, bemessen von dem Entgelt, das der Onlinewerbeleister vom Auftraggeber erhält. Die nähere Regelung der Umsetzung des Digitalsteuergesetzes 2020 erfolgt nun durch die DiStG 2020-UmsetzungsV.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/69

12.02.2020
Heft 3/2020