(Höllerschmid, RWZ 2008/64, S. 222)
Der Mittelstand gelte in Deutschland wie in Österreich als "publizitätsscheu". Im Zuge der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben haben sich allerdings die Offenlegungsvorschriften in beiden Ländern geändert. Der Autor befasst sich mit den Pflichten und Verfahren der Offenlegung für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften, der Sanktionsbewährung und den Möglichkeiten des elektronischen Zugriffs auf offengelegte Daten.
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