Wirtschaftsrecht

Emergency Arbitrator

Mag. Rainer Werdnik, LL.M. (Edinburgh)

Einstweilige Maßnahmen können auch in Schiedsverfahren eine entscheidende Rolle spielen. Vor der Konstituierung des Schiedsgerichts hatten die Schiedsparteien bisher einstweilige Maßnahmen vor nationalen Gerichten zu beantragen. Mittlerweile beinhalten zahlreiche internationale Schiedsordnungen die Möglichkeit, vor Konstituierung des Schiedsgerichts einstweilige Maßnahmen vor einem eigenen emergency arbitrator (Eilschiedsrichter) zu beantragen.

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Artikel-Nr.
RdW 2013/13

24.01.2013
Heft 1/2013
Autor/in
Rainer Werdnik

Mag. Rainer Werdnik, LL.M. (Edinburgh) ist Rechtsanwalt und Partner bei WERDNIK KUSTERNIGG Rechtsanwälte GmbH. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich Wirtschaftsrecht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie Prozess- und Schiedsrecht.