(Pülzl, SWK 34/35/2008, S 921)
Eine kritische Hinterfragung der im Rahmen des End- bzw Sonderbesteuerungsregimes vorgesehenen Bruttobesteuerung selbst bei Veranlagung zum Regeltarif erscheint nach Ansicht des Autors insofern berechtigt, als es sich in diesem Fall um eine durchaus exzessiv anmutende Durchbrechung eines der zentralen Unterprinzipien des dem EStG zugrunde liegenden Leistungsfähigkeitsprinzips, nämlich des objektiven Nettoprinzips, handle.
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