(Ruppe, NZ 2009/37, S. 136)
Mit Erk vom 26. 2. 2009 hat der VfGH im Verf G 158/08 § 25 GebG 1957, BGBl 267 idF BGBl I 2002/84, zur Gänze als verfassungswidrig aufgehoben. Der Autor stellt den Ausgangssachverhalt und die Argumentation der Bundesregierung dar, gibt die entscheidenden Passagen des Erkenntnisses wieder und schließt seinen Beitrag mit Anmerkungen.
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