(Wagner, FJ 8/2012, S. 232)
Mit dem BBG 2011 wurde die Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe eingeschränkt. Diese als "staatliche Beihilfe" iSd EG-Vertrags zu qualifizierende Maßnahme stand unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Diese Genehmigung wurde mittlerweile erteilt; beginnend mit 1. 2. 2011 und befristet mit 31. 12. 2013 können nur mehr Produktionsbetriebe eine Vergütung beantragen
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