(Laudacher, SWK 27/2012, S. 1183)
Das EnergieabgabenvergütungsG sorge neuerlich für eine Flut an Berufungen, weil - wie der UFS (18. 4. 2012, RV/0188-I/12) feststellte - die erforderliche Genehmigung der EK für den Wegfall der Energieabgabenvergütung für Dienstleister ab 1. 1. 2011 noch nicht vorlag. Bei einer Aufhebung des Bescheids durch den UFS werde der Vergütungsantrag vorerst nicht mehr bearbeitet; bei einer Aufhebung und Zurückverweisung werde nur Amtsbeschwerde erhoben, auch hier werde der Antrag vorerst nicht erledigt.
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