Wirtschaftsrecht

Enteignung des Pfandbestellers durch das UGB?

Univ.-Ass. Dr. Martin Spitzer

Der Beitrag macht auf eine gravierende Verschlechterung der Rechtsstellung des Pfandeigentümers und nachrangiger Pfandgläubiger aufmerksam, zu der die UGBReform führt. Nach einer Verwertung der Pfandsache wird ihnen der Mehrerlös nicht mehr sachenrechtlich, sondern nur schuldrechtlich zugewiesen. Dieser Verlust ihrer dinglichen Rechtsstellung durch die Pfandverwertung bedeutet für beide die Belastung mit einem Insolvenzrisiko, das sie nach sachlichen Gesichtspunkten nicht zu tragen hätten. Der Beitrag untersucht, ob dem Eigentümer der Pfandsache eine „Enteignung“ erspart werden kann.

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Artikel-Nr.
RdW 2006/633

15.11.2006
Heft 11/2006
Autor/in
Martin Spitzer

Univ.-Prof. Dr. Martin Spitzer ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht an der WU Wien. Seine Schwerpunkte sind neben dem Kreditsicherungs- und Insolvenzrecht das Vertragsrecht, Schadenersatzrecht, Erbrecht und das Zivilverfahrensrecht.

Publikationen:
Perner/Spitzer/Kodek, Lehrbuch Bürgerliches Recht, 7. Auflage (2022); Beweisrecht (gemeinsam mit Wilfinger, 2020); Vertragslücken im österreichischen und europäischen Recht, ÖJZ 2020, 761–774; Änderung der Rechtslage und nachvertragliche anwaltliche Pflichten, EF-Z 2020/26 (gemeinsam mit P. Gruber); Bereicherungsrecht und GoA in KBB, 6. Auflage (2020); Das Bankgeheimnis, in Bollenberger/Oppitz, Bankvertragsrecht I (2019) 391–553; Human Rights, Global Supply Chains, and the Role of Tort, JETL 2019, 95–107.