Mit dem am 1. 7. 1987 in Kraft getretenen GrEStG 19871) beschritt der österreichische Gesetzgeber einen bereits in der BRD vorgezeichneten Weg. Die radikale Kürzung des Ausnahmenkataloges2) wurde durch eine deutliche Senkung des Steuertarifes „kompensiert“.
Die damit verfolgten Ziele - Verwaltungsvereinfachung und Erhöhung der Steuergerechtigkeit
3) - verdienen uneingeschränkte Zustimmung, wenn auch nicht übersehen werden darf, daß es weniger das deutsche Vorbild war als vielmehr der VfGH, welcher mit einem bereits berühmten Erk4) den letzten Anstoß für die Neuregelung lieferte.
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Artikel-Nr.
RdW 1988, 301
01.07.1988
Heft 7/1988
Autor/in
Foto: Cathrine Stukhard
Hon.-Prof. Dr. Georg Schima, MBL-HSG, LL.M. (Vaduz), Rechtsanwalt und Partner der Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte GmbH, Wien, sowie Honorarprofessor für Unternehmens- und Arbeitsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.
Fachliche Schwerpunkte: Arbeitsrecht, beratendes und streitiges Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Privatstiftungsrecht (auch Liechtenstein), Zivil- und Schiedsverfahren, Autor zahlreicher Publikationen in den genannten Gebieten und diverser Bücher (Die Rechtsstellung von Führungskräften [1991], Manager-Dienstverträge [4. Auflage 2014, 5. Auflage in Druck], Umgründungen im Arbeitsrecht [2004], Betriebspensionsrecht [2013], Der Aufsichtsrat als Gestalter des Vorstandsverhältnisses [2016], Handbuch GmbH-Geschäftsführer, 2. Auflage [2020] gemeinsam mit Valerie Toscani).