Steuerrecht

Entfällt der Zuschlag zur Investitionsrücklage und zur Übertragungsrücklage bei Auflösung anläßlich der Einbringung in eine Körperschaft?

Jürgen Reiner

Ein Einzelunternehmer, der zum 31. Dezember bilanziert, hat 1991 eine Investitionsrücklage (IRL) iHv 1,000.000 S und eine Übertragungsrücklage (ÜbRL) iHv 5,000.000 S gebildet. Zum 30. 11. 1994 bringt er sein Einzelunternehmen unter Anwendung des Art III UmgrStG in eine dazu gegründete GmbH ein, deren Wirtschaftsjahr am 31. 1. 1995 endet.

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 275

01.07.1995
Heft 7/1995
Autor/in
Jürgen Reiner

Dr. Jürgen Reiner, LL.M. ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Lustenau, Präsident der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Landesstelle Vorarlberg und als Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.