Der Unternehmer habe zu hinterfragen, ob er "wusste oder wissen hätte müssen", dass der mit dem Vorsteuerabzug in Verbindung stehende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen Finanzvergehen stehe. Für ein effizientes Vorgehen - im Rahmen dieser Überprüfung und letztlich auch für den Erhalt des Vorsteuerabzugs gem § 12 UStG - sei es wesentlich und als besonders wichtig anzusehen, dass bei der Einrichtung bzw Ausgestaltung des internen Kontrollsystems (Steuerkontrollsystems) auf die Unternehmensziele und die wesentlichen Risiken, insb in den Bereichen Materialwirtschaft und Rechnungswesen, zu achten sei.
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