Eine systematisch und teleologisch konsistente Abgrenzung im Licht der Rechtsprechung des EuGH
Steuerpflichtige Entgelte und Änderungen der Bemessungsgrundlage im Rahmen eines wechselseitig final verknüpften Austausches von Leistung und Gegenleistung sind in der Umsatzsteuer von nicht umsatzsteuerbarem Schadenersatz abzugrenzen. Die Rechtsprechung des EuGH ist dabei unionsweit maßgebend. Eine systematisch und teleologisch konsistente Abgrenzung ist das Ziel von Lehre, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis.
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