Steuerrecht

"Entgeltferne Leistungen" aus lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht

Tobias Hayden / Marco Thorbauer / Nicolas Rotheneder

Der arbeitsrechtliche Begriff der "entgeltfernen Leistungen" ist dem Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht fremd. Dennoch unterliegen derartige Leistungen aufgrund spezifischer Begünstigungen idR keiner Lohnsteuer und sonstigen Lohn(neben)kosten und Sozialversicherungsabgaben. Vergleichbare, den Rand des Synallagmas zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffende Diskussionen sind aber auch dem Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht bekannt: etwa im Falle der Tragung von Verkehrsstrafen oder D&O-Versicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber oder der notwendig "unentgeltlichen" Gewährung von Mitarbeiterbeteiligungen.1

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Artikel-Nr.
RdW 2025/112

13.02.2025
Heft 2/2025
Autor/in
Tobias Hayden

StB, RA Mag. Dr. Tobias Hayden, LL.M., LL.B., BSc, ist Rechtsanwalt der Schönherr Rechtsanwälte GmbH und auf die Bereiche Steuer- und Bilanzrecht spezialisiert. Zudem arbeitet er als Steuerberater in einer international tätigen Steuerberatungskanzlei.

Marco Thorbauer

RA Mag. Marco Thorbauer ist Rechtsanwalt und Partner der Schönherr Rechtsanwälte GmbH und auf die Bereiche Steuerrecht und Private Clients spezialisiert.

Nicolas Rotheneder

Nicolas Rotheneder ist Paralegal der Schönherr Rechtsanwälte GmbH und Student des Diplomstudiums Rechtswissenschaften an der Universität Wien.