Arbeitsrecht

Entgeltfortzahlung für Gewerkschaftsveranstaltungen?

Dr. Adalbert Spitzl

Zur Bekräftigung des eigenen Standpunktes im Zuge von ins Stocken geratenen KollV-Verhandlungen werden von der Gewerkschaft mitunter BR-Konferenzen abgehalten. Durch die Rsp schien klargestellt, dass die Teilnahme an solchen Veranstaltungen grundsätzlich nicht zu den Obliegenheiten des BR gehört und keinen Entgeltfortzahlungsanspruch nach sich zieht. Der folgende Beitrag untersucht, ob dieser Befund auch nach der mit 1. 5. 2012 erfolgten Novellierung der BRGO unverändert gilt.

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Artikel-Nr.
RdW 2013/88

19.02.2013
Heft 2/2013
Autor/in
Adalbert Spitzl

Dr. Adalbert Spitzl ist in der Abteilung Service und Innovation der Wirtschaftskammer OÖ tätig und dort im Rechtsservice vor allem mit Fragen des Arbeitsrechts befasst.