zuvor abrufbar unter: RdW_digitalOnly 2020/12
Im Arbeitsverhältnis werden Dienstleistung und Entgelt ausgetauscht. Unterbleibt die Dienstleistung, erhält der Arbeitnehmer sein Entgelt, vereinfacht gesprochen, entweder für begrenzte Zeit, wenn der Grund in seiner Sphäre liegt und eine Entgeltfortzahlung verbindlich vorgeschrieben ist, oder wenn sich ein Betriebsrisiko in der Sphäre des Arbeitgebers realisiert.1 Ereignisse in der neutralen Sphäre, die beide Parteien des Dienstverhältnisses wie auch die Allgemeinheit betreffen, führen zum Entfall der wechselseitigen Leistungspflichten. Diese Grundsätze werden durch die Gesetzgebung in der COVID-19-Pandemie, salopp gesprochen, gehörig durcheinandergewirbelt.
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