Arbeitsrecht

Entgeltfortzahlung während Betriebsschließung in der Pandemie

RA Dr. Matthias Unterrieder

zuvor abrufbar unter: RdW_digitalOnly 2020/12

Im Arbeitsverhältnis werden Dienstleistung und Entgelt ausgetauscht. Unterbleibt die Dienstleistung, erhält der Arbeitnehmer sein Entgelt, vereinfacht gesprochen, entweder für begrenzte Zeit, wenn der Grund in seiner Sphäre liegt und eine Entgeltfortzahlung verbindlich vorgeschrieben ist, oder wenn sich ein Betriebsrisiko in der Sphäre des Arbeitgebers realisiert.1 Ereignisse in der neutralen Sphäre, die beide Parteien des Dienstverhältnisses wie auch die Allgemeinheit betreffen, führen zum Entfall der wechselseitigen Leistungspflichten. Diese Grundsätze werden durch die Gesetzgebung in der COVID-19-Pandemie, salopp gesprochen, gehörig durcheinandergewirbelt.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/223

24.04.2020
Heft 4/2020
Autor/in
Matthias Unterrieder

RA Dr. Matthias Unterrieder ist Partner bei Wolf Theiss in Wien.