Arbeitsrecht

Entgeltfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfall

ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Monika Drs

In der E 9 ObA 13/06m 1) hat der OGH - abweichend von seiner früheren Rsp2) und der hM3) - die Ansicht vertreten, dass auch bei einer Dienstverhinderung durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit immer mit Beginn des neuen Arbeitsjahrs ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht; dies gelte auch dann, wenn es sich um keine neuerliche, sondern um eine ununterbrochene Dienstverhinderung des Arbeitnehmers handelt.

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Artikel-Nr.
RdW 2007/698

21.11.2007
Heft 11/2007
Autor/in
Monika Drs

Mag. Dr. Monika Drs ist ao. Universitätsprofessorin am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Sie beschäftigt sich in ihren Publikationen und Vorträgen ua auch immer wieder mit Fragen des Betriebspensionsrechts.

Publikationen (Auswahl):

Kommentierung diverser Paragraphen im „Zellern Kommentar zum Arbeitsrecht“2 (2011); „Allgemeiner Kündigungs- und Entlassungsschutz, Neuerungen durch die kleine ArbVG-Novelle BGBl I 2010/101“, in Resch, „Kündigungs- und Entlassungsschutz: Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung“ (2012) 15 ff; „Arbeitsrechtliche Instrumentarien zur Beschäftigungssicherung“, in Resch, „Beschäftigungssicherung in der Wirtschaftskrise“ (2009) 17; Arbeits- und Sozialrecht, Lernen – Üben – Wissen (2009); Betriebspensionsrecht (Hrsg und Mitautorin, 2008).