Arbeitsrecht

Entgeltfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfall

ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Monika Drs

Bis zur E 9 ObA 13/06m1 entsprach es hM,2 dass bei einer Dienstverhinderung durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit mit Beginn des neuen Arbeitsjahrs nur dann ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht, wenn es sich um eine "neuerliche" Dienstverhinderung handelt. Nachdem die oben zitierte Entscheidung des 9. Senats, in der er einen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch mit Beginn des neuen Arbeitsjahrs auch bei durchgehender Dienstverhinderung bejaht hat, mehrfach kritisiert wurde, ist der 8. Senat nun mit der E 8 ObA 44/08s3 wieder zur ursprünglichen Rsp zurückgekehrt.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/300

15.05.2009
Heft 5/2009
Autor/in
Monika Drs

Mag. Dr. Monika Drs ist ao. Universitätsprofessorin am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Sie beschäftigt sich in ihren Publikationen und Vorträgen ua auch immer wieder mit Fragen des Betriebspensionsrechts.

Publikationen (Auswahl):

Kommentierung diverser Paragraphen im „Zellern Kommentar zum Arbeitsrecht“2 (2011); „Allgemeiner Kündigungs- und Entlassungsschutz, Neuerungen durch die kleine ArbVG-Novelle BGBl I 2010/101“, in Resch, „Kündigungs- und Entlassungsschutz: Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung“ (2012) 15 ff; „Arbeitsrechtliche Instrumentarien zur Beschäftigungssicherung“, in Resch, „Beschäftigungssicherung in der Wirtschaftskrise“ (2009) 17; Arbeits- und Sozialrecht, Lernen – Üben – Wissen (2009); Betriebspensionsrecht (Hrsg und Mitautorin, 2008).