Wirtschaftsrecht

Entgeltshöhe bei Überschreitung der Kostenschätzung

Gert Iro

Der OGH hat in einer jüngeren Entscheidung einem Bauunternehmer, der die von ihm abgegebene Kostenschätzung erheblich überschritten hatte, jeglichen Anspruch auf Vergütung der Mehraufwendungen abgesprochen. Dagegen bestehen sachliche Bedenken.

In der Entscheidung des OGH vom 21. 10. 1998, 9 Ob 201/98v (abgedruckt unten auf S 74), ging es um Umbauarbeiten, deren Kosten das Bauunternehmen mit insgesamt ca 2.080.000 S bis 2.160.000 S ohne Umsatzsteuer bezifferte, wozu noch 60.000 S für zusätzliche Arbeiten kamen. Die Endabrechnung belief sich dann auf 3.111.000 S zuzüglich Umsatzsteuer.

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Artikel-Nr.
RdW 1999, 57

15.02.1999
Heft 2/1999
Autor/in
Gert Iro

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.

Publikationen:

Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.