Entscheidungskommentar zu 10 Ra 118/14t des OLG Wien
Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Arbeitsfähigkeit im Fall eines Krankenstands rasch wiederherzustellen. Insbesondere sind Handlungen untersagt, die den Genesungsprozess beeinträchtigen. In einem besonders bemerkenswerten Fall hat ein Arbeitnehmer nicht nur ärztliche Anordnungen missachtet, sondern auch in der Rekonvaleszenzphase Schwarzarbeiter auf der Baustelle seines Sohnes koordiniert und beaufsichtigt und griff auch selbst zur Schaufel. Das OLG Wien bestätigte - rechtskräftig - die Wirksamkeit der Entlassung.1
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