Arbeitsrecht

Entlassung wegen Straftaten

Julia Eichinger

Die arbeitsrechtlichen SpezialG lassen übereinstimmend Entlassungen von AN wegen während des aufrechten Arbeitsverhältnisses begangener Straftaten bzw wegen haftbedingter Abwesenheit vom Dienst zu. Auch die Verschweigung einschlägiger Vorstrafen bei der Bewerbung kann uU zur Entlassung berechtigen. Beim Verdacht einer Straftat bietet sich zum Schutz betrieblicher Interessen die Suspendierung des AN an.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 211

15.04.1997
Heft 4/1997
Autor/in
Julia Eichinger

Dr. Julia Eichinger ist Assistenzprofessorin am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht der WU Wien. Einen ihrer Forschungsschwerpunkte bildet das Antidiskriminierungsrecht.

Publikationen:

Zum Antidiskriminierungsrecht liegen zahlreiche Veröffentlichungen der Autorin in Buchform sowie als Beiträge in Fachzeitschriften und Sammelbänden vor. Zuletzt war sie Co-Autorin des Kommentars Hopf/Mayr/Eichinger, GlBG (Wien 2009).