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Entlohnung von Überstunden während Kurzarbeit

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH klargestellt, dass Überstunden, die dadurch entstanden sind, dass die nach dem KollV täglich zulässige Normalarbeitszeit überschritten wird, auch während Zeiten, für die Corona-Kurzarbeit vereinbart wurde, gesondert zu entlohnen sind (Überstundengrundlohn und -zuschlag). OGH 19. 5. 2022, 9 ObA 29/22p.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/368

19.07.2022
Heft 7/2022