Steuerrecht

Entscheidungspflicht bei Umsatzsteuervoranmeldungen

Prof. Dr. Christoph Ritz

Umsatzsteuervoranmeldungen sind ohne unnötigen Aufschub zu verbuchen, außer wenn wegen ihrer Unrichtigkeit eine Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlungen zu erfolgen hat. Einer Untätigkeit des Finanzamtes kann der Abgabepflichtige insbesondere mit Devolutionsantrag (§ 311 BAO) oder mit Antrag auf Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) entgegentreten.

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Artikel-Nr.
RdW 2006/115

15.02.2006
Heft 2/2006
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).