Ein Unternehmer wird von Gemeinden, die eine Kläranlage betreiben, beauftragt, den anfallenden Klärschlamm zu entsorgen und erhält dafür ein Entgelt.
Verfügt die Kläranlage über eine Entwässerungsanlage, dann wird dem Schlamm bereits dort das Wasser entzogen und der Schlamm dem Unternehmer zur weiteren Entsorgung übergeben. Bei Kläranlagen ohne Entwässerungssystem presst der Unternehmer den Schlamm mit einer mobilen Schlammpresse und transportiert ihn dann ab. Der Unternehmer erhält ein höheres Entgelt, wenn er den Schlamm auch presst.
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