Nach § 10 Abs 2 KStG idF gem AbgÄG 1996 (BGBl 1996/797) gilt eine Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft als internationale Schachtelbeteiligung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind1):
Die Beteiligung muss nachweislich in Form von Gesellschaftsanteilen unmittelbar mindestens in Höhe von 25% („zu einem Viertel“) bestehen.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.