Das Bundesfinanzministerium hat am 8. 5. 2024 einen Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) vorgelegt. In der Problem- und Zielbeschreibung führt das BMF aus, dass sich in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben habe. Hierzu gehören notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Ferner wird ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen gesehen. Eine nennenswerte Entlastungswirkung ist mit dem Jahressteuergesetz, sollten die Regelungen den Eingang aus dem Entwurf in das Gesetz finden, nicht zu erwarten, im Gegenteil die Einzelmaßnahmen werden zu Steuermehreinnahmen führen.
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